Wie lange muss man Rückstellproben aufbewahren?
30. Oktober 2025Rückstellproben sind ein unverzichtbares Element in der Lebensmittelhygiene und bieten eine wertvolle Absicherung für Betriebe, die mit Lebensmitteln arbeiten. Doch wie lange müssen diese Proben eigentlich aufbewahrt werden, und gibt es dazu gesetzliche Vorgaben? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Aufbewahrung von Rückstellproben wissen müssen.
Rückstellproben – Was sind sie und warum sind sie wichtig?
Rückstellproben sind Lebensmittelproben, die nach der Herstellung oder Zubereitung eines Produkts entnommen und für einen festgelegten Zeitraum aufbewahrt werden. Sie dienen als Nachweis für die Unversehrtheit und Sicherheit der Lebensmittel und können im Falle einer Lebensmittelkontrolle oder eines Verdachts auf Verunreinigung als Beweismittel verwendet werden. Besonders in der Gemeinschaftsverpflegung, wie in Kantinen, Caterings oder in der Gastronomie, spielen Rückstellproben eine wichtige Rolle.
Wann sind Rückstellproben vorgeschrieben?
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Regelung zur Rückstellung von Proben in der Tierischen Lebensmittelhygiene-Verordnung (08.03.2016) gibt es für viele Lebensmittelbetriebe keine verbindliche Vorschrift mehr, Rückstellproben zu entnehmen. Ausgenommen sind allerdings Lebensmittelbetriebe mit EU-Zulassung, die weiterhin verpflichtet sind, Rückstellproben zu führen.
Dennoch werden Rückstellproben auch weiterhin empfohlen, insbesondere durch die DIN-Norm 10526 aus dem Jahr 2017. Diese Norm regelt die Entnahme und Aufbewahrung von Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung. Darin wird festgelegt, dass Rückstellproben von selbst produzierten Lebensmitteln täglich genommen und für mindestens 7 Tage (idealerweise 14 Tage) bei Tiefkühltemperaturen von -18°C oder weniger aufbewahrt werden sollten. Diese Regelung gilt auch für zugekaufte Lebensmittel, die im Betrieb weiterverarbeitet oder portioniert werden.
Wie lange müssen Rückstellproben aufbewahrt werden?
Gemäß der DIN 10526 und den Empfehlungen der "Guten Hygienepraxis in sozialen Einrichtungen" müssen Rückstellproben für eine Mindestdauer von 7 Tagen bei -18°C oder kälter aufbewahrt werden. Eine längere Aufbewahrung von 14 Tagen ist dabei noch empfehlenswerter, um im Krisenfall eine noch genauere Beweislage zu haben.
Wichtig: Rückstellproben sind nicht für vorverpackte Lebensmittel erforderlich, die bereits verpackt abgegeben werden, da diese in ihrer ursprünglichen Form als sicher gelten.
Rückstellprobensysteme – Praktische Lösungen für Ihre Aufbewahrung
Um Ihnen die Aufbewahrung von Rückstellproben so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen effiziente Rückstellprobensysteme. Unsere Systeme sind speziell dafür entwickelt, die Aufbewahrung und Verwaltung von Rückstellproben zu optimieren. Dazu gehören unter anderem:
- Rückstellprobenkompaktboxen: Diese Boxen bieten eine praktische Lösung, um Proben sicher und übersichtlich zu lagern.
- Rückstellprobengefrierschränke: Unsere Gefrierschränke gewährleisten, dass Ihre Proben stets bei der richtigen Temperatur aufbewahrt werden.
- Durchdachte Handhabung: Mit unserem System behalten Sie jederzeit den Überblick und können Rückstellproben problemlos wechseln und aufbewahren.
Warum Rückstellproben wichtig sind
Rückstellproben bieten nicht nur eine Absicherung für den Betrieb, sondern sind auch ein wertvolles Beweismittel im Falle von Lebensmittelkontrollen oder im Krisenfall. Sie helfen dabei, die Unversehrtheit und Hygiene der zubereiteten Lebensmittel zu gewährleisten und bieten im Fall von Beanstandungen eine nachweisbare Grundlage.
Unser Service für Sie
Unser Rückstellprobensystem wurde nicht nur gründlich erprobt, sondern auch vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e.V. geprüft und empfohlen. So können Sie sicher sein, dass Sie mit unserem System die besten Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rückstellung Ihrer Proben schaffen.
Mit unserem benutzerfreundlichen System können Sie sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden und Ihre Rückstellproben im Krisenfall als Beweismittel genutzt werden können. Ob in der Gemeinschaftsverpflegung, Catering oder Kantinenbetrieb – wir bieten Ihnen die passende Lösung für Ihre Anforderungen.
Fazit:
Auch wenn keine verbindliche gesetzliche Vorschrift mehr besteht, empfiehlt es sich, Rückstellproben in Betrieben zu führen – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch als Schutzmaßnahme für die Qualität und Sicherheit Ihrer Lebensmittel. Nutzen Sie unser durchdachtes Rückstellprobensystem und stellen Sie sicher, dass Ihre Proben jederzeit korrekt und sicher aufbewahrt werden.
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